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Geschrieben von oldfield_de am 27.04.2003 um 00:24:

  mp3 links sind hier verboten

die, die man ancicken kann. es hat noch kein gerichtsurteil gegeben, gegen text links. also: wenn ihr mal ein file findet, dann bitte macht den haken weg bei "
URLs automatisch umwandeln: fügt automatisch und in Internet-Adressen ein. "

ich weiss, ich bin scheisse, weil ich euch das verbiete...
wenn ihr die regeln einhält gibts keinen ärger für mich und euch.

ich werde das sehr streng kontollieren! mp3 links dürfen nicht anclickbar sein, in einem gewissen zusammenhang zu einer nachricht von euch.


---- Original Message -----
From: "r.thiel" <r.thiel@wanadoo.fr>
To: <tubular@cohprog.com>
Sent: Saturday, April 26, 2003 9:14 PM
Subject: Re: [Tubular ML] autre mix


> super!!!!!!encore!!!
> ----- Original Message -----
> From: "Sarah Buckman" <realcmo@hotmail.com>



> To: <tubular@cohprog.com>
> Sent: Saturday, April 26, 2003 6:13 PM
> Subject: [Tubular ML] autre mix
>
>
> > Apres le raz le bol general de Tubular Bells j'ai entrepris un remix qui
> me
> > plais de plus en plus. (je vous rassure il n'y a pas de techno)
> > si ca vous interesse j'ai mis un petit (2.13 mo) extrait :
> >http://membres.lycos.fr/cmoverseas/data/volume/oldfield/tbstop.mp3
> > le tb complet ne devrait pas tarder (si ca vous plait)
> >
> > CMO
> >



Geschrieben von Kraulchen am 27.04.2003 um 11:40:

  öhm ... ?

Eine Frage zum leidigen mp3-Thema:
Wird unterschieden zwischen:
komplettem Lied,
Anspielversion (ohne Genehmigung),
Anspielversion (mit Genehmigung),
legaler MP3

und, bei legalen ... zwischen Link zur Offiziellen Quelle und Link zur Privaten Lager?

Oder sind alle verboten?



Geschrieben von Gelöscht am 27.04.2003 um 12:08:

 

Zitat:
Original von Kraulchen
Eine Frage zum leidigen mp3-Thema:
Wird unterschieden zwischen:
komplettem Lied,
Anspielversion (ohne Genehmigung),
Anspielversion (mit Genehmigung),
legaler MP3

und, bei legalen ... zwischen Link zur Offiziellen Quelle und Link zur Privaten Lager?

Oder sind alle verboten?

Ob es sich um ein komplettes Lied oder nur einen Ausschnitt handelt, ist unerheblich. Sofern Du nicht die erforderliche Erlaubnis (i.d. R. von der GEMA) besitzt, sind sie verboten. Der Unterschied liegt hierbei nur in der Höhe der an die GEMA abzuführenden Gebühr, die sich u. a. nach der Länge des Liedes bzw. Ausschnitts richtet.

Wie es sich mit direkten Links auf legale Musikdateien verhält, weiß ich nicht, aber ich denke, daß die Betreiber dieser Seiten sie in ihren Nutzungsbedingungen ausschließen können.



Geschrieben von Gelöscht am 27.04.2003 um 12:49:

 

Hier gibt es einige Informationen der GEMA zu den Tarifen für die Nutzung von Musik im Internet:

http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/#1

Die Preise machen dies für den Betreiber einer kleinen privaten Webseite natürlich vollkommen uninteressant.



Geschrieben von Fortress121 am 17.11.2007 um 00:13:

 

gabs da nicht mal ne 7 Sekunden Klausel, die ohne Genehmigung verwendet werden durfte usw......



Geschrieben von Jovako am 07.12.2007 um 07:31:

 

was willst Du denn mit 7 Sekunden? Da ist ja mancher Klingelton länger

Und es ist nicht nur die GEMA, sondern seit ein paar Jahren auch die GvL die so etwas bewacht! Also besser nichts ohne schriftliche Genehigung machen.

Bei Commedians kommt neuerdings auch noch die VG-Wort dazu z.B. (Der Kleine Nils, Paul Panzer etc.)


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